Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte.
Am 22. März 2019 hat das Parlament die Reform verabschiedet. Das Referendum wurde nicht ergriffen, so dass der Bundesrat die Reform in Kraft setzen kann, voraussichtlich auf 2021 hin.
Die wichtigsten Massnahmen der Reform sind:
Als erstes hatten wir im Rahmen der Projektinitialisierung zusammen mit dem Projektteam des BSV eine Situations- und Stakeholderanalyse durchgeführt. Anschliessend wurden die
strategischen Ziele für das EL-Register festgelegt sowie Aufwand und Nutzen für das Projekt erarbeitet. Ferner wurden übergeordnete Rahmenbedingungen für das Projekt spezifiziert.
Darauf aufbauend wurden zusammen mit den Kantonen Lösungsvarianten und Optionen erarbeitet und bewertet. Zum Schluss der ersten Phase wurde eine Rechtsgrundlagenanalyse, eine Schutzbedarfsanalyse
und eine erste Version des Informationssicherheits- und Datenschutzkonzepts (ISDS) erstellt.
Mitte des vergangenen Jahres konnte die Initialisierungsphase termingerecht abgeschlossen und die Arbeiten am Konzept begonnen werden. Mittlerweile wurde das für das Register
zentrale Datenaustauschkonzept erarbeitet. Nach der Übernahme der Realisierung und den zukünftigen Betrieb durch einen bundesinternen Provider unterstützen wir die ZAS bei der Realisierung des Projektes EL-Register, insbesondere
bei der Entwicklung der Plausibilitäten, dem Testkonzept und der Einführungsorganisation.